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Einverständniserklärung für Minderjährige ab 16 Jahre
Grundsätzlich können Minderjährige meine Leistungen erst ab 16 Jahren in Anspruch nehmen. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungs-berechtigten.
Ein entsprechendes Formular ist als Download abrufbar.
Bitte bringt es komplett ausgefüllt zum ersten Termin mit.
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